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   BFH, 17.10.1973 - VI R 49/70   

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https://dejure.org/1973,606
BFH, 17.10.1973 - VI R 49/70 (https://dejure.org/1973,606)
BFH, Entscheidung vom 17.10.1973 - VI R 49/70 (https://dejure.org/1973,606)
BFH, Entscheidung vom 17. Oktober 1973 - VI R 49/70 (https://dejure.org/1973,606)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Schadensbeseitigung - Aufwendungen - Beruflich veranlaßte Fahrt - Werbungskosten - Unfall - Leichfertigkeit - Verstoß gegen Verkehrsvorschriften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 111, 57
  • NJW 1974, 1159
  • NJW 1974, 1400
  • BStBl II 1974, 184
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 21.02.1969 - VI R 113/66

    Rückstellung für Schadensersatzverpflichtung - Betrieblich bedingte Fahrt -

    Auszug aus BFH, 17.10.1973 - VI R 49/70
    Eine grobe Fahrlässigkeit liege dann vor, wenn der Steuerpflichtige nach den gesamten Umständen die erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und das unbeachtet gelassen habe, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muß (BFH-Urteil vom 21. Februar 1969 VI R 113/66, BFHE 95, 104, BStBl II 1969, 316).

    Die Entscheidung des FG entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. die vom FG angeführten Urteile vom 2.März 1962 VI 79/60 S und vom 21. Februar 1969 VI R 113/66).

  • BFH, 02.03.1962 - VI 79/60 S

    Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

    Auszug aus BFH, 17.10.1973 - VI R 49/70
    Das FG führte aus, wenn ein Arbeitnehmer auf einer beruflich veranlaßten Fahrt einen Kfz-Unfall erleide, so sei der dabei entstandene Schaden als Werbungskosten abzugsfähig, wenn der Arbeitnehmer den Unfall weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verschuldet habe (Urteil des BFH vom 2. März 1962 VI 79/60 S, BFHE 74, 513, BStBl III 1962, 192).
  • BFH, 16.02.1970 - VI R 254/68

    Aufwendungen eines Arbeitnehmers - Beseitigung von Schäden - Unfall - Beruflich

    Auszug aus BFH, 17.10.1973 - VI R 49/70
    Der erkennende Senat hat sich mit der Frage, wie weit das eigene Verhalten des Steuerpflichtigen bei einem Verkehrsunfall die Anerkennung der Unfallkosten als Werbungskosten ausschließen kann, insbesondere im Urteil vom 16. Februar 1970 VI R 254/68 (BFHE 99, 300, BStBl II 1970, 662) nochmals befaßt und dabei festgestellt, daß er keinen Anlaß sieht, die bisherige Rechtsprechung im Grundsatz aufzugeben.
  • BFH, 28.11.1977 - GrS 2/77

    Kosten eines Verkehrsunfalls auf einer betrieblichen oder beruflichen Fahrt

    a) Ein Teil der Mitglieder halte an der bisherigen Rechtsprechung des BFH fest, wie sie insbesondere zuletzt in den Urteilen vom 16.02.1970 VI R 254/68 (BFHE 99, 300, BStBl II 1970, 662 [BFH 16.02.1970 - VI R 254/68]) und vom 17.10.1973 VI R 49/70 (BFHE 111, 57, BStBl II 1974, 184 [BFH 17.10.1973 - VI R 49/70]) zum Ausdruck gekommen sei.

    Der I. Senat sieht sich an der von ihm beabsichtigten Zurückweisung der Revision durch die Rechtsprechung des VI. Senats, insbesondere die auch vom VI. Senat in seiner Vorlage genannten Urteile VI R 254/68 und VI R 49/70 gehindert.

    Dieser Gesichtspunkt hat sodann im weiteren Verlauf die Rechtsprechung des BFH bestimmt, wobei in späteren Urteilen (vgl zB das Urteil VI R 49/70) sowie im Vorlagebeschluß von "bewußt und leichtfertig" die Rede ist.

  • BFH, 17.10.1973 - VI R 214/72

    Einbau eines Austauschmotors - Kosten - Außergewöhnliche Aufwendungen - Abgeltung

    Der Senat hält an dieser rechtlichen Würdigung fest (so auch das Urteil vom 17. Oktober 1973 VI R 49/70, BFHE 111, 57, BStBl II 1974, 184).

    In dem Urteil vom 17. Oktober 1973 VI R 26/73 (BFHE 111, 57, BStBl II 1974, 186) ist der Senat der vom FG getroffenen Beurteilung gefolgt, ein durch Fressen eines Kolbens eingetretener Motorschaden, der einen Austauschmotor erforderlich mache, sei bei einem Kilometerstand von 42 000 ein möglicher Verschleißschaden mit der Folge, daß die Reparaturaufwendungen keine außergewöhnlichen Kosten seien, die neben den Pauschsätzen für Dienstfahrten nach Abschnitt 21 Abs. 11 LStR 1970 berücksichtigt werden könnten.

  • BFH, 17.10.1973 - VI R 395/70

    Totalschaden eines Pkw - Fahrt zur Arbeitsstätte - Ermittlung abzugsfähiger

    Zur Begründung dieser Rechtsauffassung wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf das Urteil VI R 254/68 und auf die Entscheidung vom 17. Oktober 1973 VI R 49/70 (BFHE 111, 57, BStBl II 1974, 184) Bezug genommen.
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